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   BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05   

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BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05 (https://dejure.org/2006,6835)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 7 B 83.05 (https://dejure.org/2006,6835)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 7 B 83.05 (https://dejure.org/2006,6835)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand; Zulassung einer Beschwerde wegen Verfahrensmängeln; Beschwer des Klägers durch mangelhafte Begründung des Urteils; Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz; Rüge eines Aufklärungsmangels; Verletzung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Dresden, 08.03.1994 - 3 K 1913/93
    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    4 1. Soweit die Beschwerde die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und kausaler Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) in Bezug auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Bindung an das rechtskräftige Urteil vom 8. März 1994 3 K 1913/93 geltend macht, ist die Revision aus den Gründen nicht zuzulassen, die der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2006 BVerwG 7 B 68.05 dargelegt hat.

    Sie stützt sich damit auf eine Voraussetzung, deren Vorliegen das Verwaltungsgericht wegen der von ihm angenommenen Bindung an das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 3 K 1913/93 gerade nicht festgestellt hat.

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil vom 28. August 1997 BVerwG 7 C 36.96 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 19 ff. rügt, ist die Rüge unzulässig.
  • BVerwG, 19.01.2005 - 8 C 20.03

    Ergänzende Singularrestitution; Entschädigungsanspruch; Konkurrenz mehrerer

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    Entsprechendes gilt für die behauptete Abweichung von dem Urteil vom 19. Januar 2005 BVerwG 8 C 20.03 (Buchholz 428.42 § 2 NS VEntschG S. 1 ).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05

    Voraussetzungen des Erlöschens eines Anspruchs auf vermögensrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    Das hat der Senat in den Gründen seines Beschlusses vom 13. September 2005 BVerwG 7 B 14.05 , der im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers unter Beteiligung der Beklagten ergangen ist, im Einzelnen dargelegt; darauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang die Ansicht vertritt, "bei Anmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche (seien) die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich der beanspruchte Vermögenswert und das Eigentum ergeben", überträgt sie irrigerweise die besonderen Anforderungen an die Wirksamkeit einer Globalanmeldung durch die JCC (Urteil vom 23. Oktober 2003 BVerwG 7 C 62.02 Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 38 ; Urteil vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 34 S. 51 ) auf gewöhnliche Anmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche.
  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 1.98

    Rückübertragung Geld; Bargeld; Buchgeld; Lösegeld; Banknote; bewegliche Sache;

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    Gleiches gilt für die behauptete Abweichung von dem Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 7 C 1.98 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 58 S. 130 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    Zur Begründung einer solchen Rüge muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; ferner muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die notwendigen Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die entsprechenden Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 ).
  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    Die angebliche Abweichung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1998 (BVerfGE 99, 129 ) liegt schon deswegen nicht vor, weil das Bundesverfassungsgericht darin keinen Rechtssatz des Inhalts aufgestellt hat, dass Aktien als Vermögensgegenstände i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG anzusehen sind.
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 68.05

    Erwachsen einer Hilfsbegründung in materielle Rechtskraft - Umfang materieller

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    4 1. Soweit die Beschwerde die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und kausaler Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) in Bezug auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Bindung an das rechtskräftige Urteil vom 8. März 1994 3 K 1913/93 geltend macht, ist die Revision aus den Gründen nicht zuzulassen, die der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2006 BVerwG 7 B 68.05 dargelegt hat.
  • VG Dresden, 21.12.2004 - 2 K 2802/99
    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05
    Soweit die Beschwerde einen Verfahrensfehler darin sieht, dass das Verwaltungsgericht das Verfahren nicht dem Antrag des Klägers entsprechend bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 2 K 2802/99 vor dem Verwaltungsgericht Dresden ausgesetzt hat, hat ihre Rüge schon deshalb keinen Erfolg, weil sie keinen Verfahrensmangel bezeichnet, der in einem Revisionsverfahren überprüft werden könnte.
  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03

    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 8.06

    Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung;

    Einen abschließenden Charakter von Immobilienbezeichnungen hat die Rechtsprechung bisher nur angenommen, wenn einzelne Grundstücke - wie in den ersten Schreiben der Erben nach Friedrich J. - detailliert mit Flurstücksnummern oder Grundbuchdaten aufgeführt waren (Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - BVerwG 8 B 174.02 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 28 und vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - ZOV 2006, 183 f.).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 88.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz als Verfahrensfehler

    Bei Einzelanmeldungen muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen (Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 8 C 13.18

    Rückgabe beweglicher Sachen aus früherem Familieneigentum; Anforderungen an einen

    Sie soll im öffentlichen Interesse und im Interesse der Verfügungsberechtigten mit Fristablauf Rechtssicherheit und Rechtsklarheit darüber herbeiführen, welche Vermögenswerte restitutionsbelastet und von Verfügungsbeschränkungen nach § 3 Abs. 3 VermG betroffen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 und vom 24. Juni 1999 - 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ; Beschluss vom 21. Februar 2006 - 7 B 83.05 - ZOV 2006, 183 f.).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 96.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines

    Bei Einzelanmeldungen muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen (Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 91.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines

    Bei Einzelanmeldungen muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen (Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 93.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines

    Bei Einzelanmeldungen muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen (Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 95.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines

    Bei Einzelanmeldungen muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen (Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 92.10

    Verstoß gegen § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO mangels Berücksichtigung sämtlicher Aussagen

    Bei Einzelanmeldungen muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen (Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 94.10

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz

    Bei Einzelanmeldungen muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen (Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 89.10

    Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz hat bei Übergehung eines

    Bei Einzelanmeldungen muss die Anmeldung, um fristwahrend zu sein, Angaben enthalten, die zu dem bestimmten oder den bestimmten Vermögensgegenständen hinführen und damit deren späteren Austausch oder die Möglichkeit einer späteren Substantiierung durch einen beliebigen Vermögenswert ausschließen (Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 83.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 90.10

    Im Falle einer von den Umständen des Einzelfalles geprägte Frage fehlt eine

  • VG Frankfurt/Oder, 03.06.2009 - 6 K 1687/03

    Rückübertragung eines Grundstücks und Nichtigkeit eines Investitionsbescheides

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